Vorbereitungen für den Immobilienverkauf – diese Unterlagen benötigen Sie

Ist der Entschluss für den Immobilienverkauf erst einmal gefasst, geht es um die Frage „Womit fange ich an?“. Für viele Eigentümer ist das Thema Immobilienverkauf absolutes Neuland – einige haben Ihr Haus selbst gebaut oder die Wohnung geerbt. Wieder andere standen bislang nur auf der Käuferseite. In jedem Fall aber, werden viele offene Fragen auftauchen. Hier hilft: Tief durchatmen und den Immobilienverkauf Schritt für Schritt angehen. 

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie parat haben

Zunächst einmal sollten Sie alle relevanten Unterlagen für den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zusammensuchen. Das fängt beim Grundriss an und endet bei der Wohnflächenberechnung. Sammeln Sie alle Dokumente in einem Ordner oder in elektronischer Form – für Ihren eigenen Überblick, vor allem aber als wichtige Informationsquelle für potenzielle Käufer. Daneben benötigt auch die Bank Ihres Käufers einige Informationen. Da ist es um so entspannter, wenn Sie die Verkaufsunterlagen griffbereit „in der Schublade“ liegen haben. 

Welche Unterlagen benötige ich und woher bekomme ich die? Jetzt Checkliste herunterladen!

Checkliste Unterlagen Hausverkauf     Checkliste Unterlagen Wohnungsverkauf

Worin unterscheiden sich Haus- und Wohnungsverkauf?

Der Verkauf einer Wohnung ähnelt in vielen Punkten dem Verkauf eines Hauses, jedoch gibt es auch einen ganz wesentlichen Unterschied: Kaufinteressenten betrachten nicht nur die Wohnung und deren Lage, sondern das gesamte Haus. Das Gemeinschaftseigentum wird genauso in Augenschein genommen wie die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und die Instandhaltungsrücklagen. Hier kommt es auf ein stimmiges Gesamtbild an.

Beim Hauskauf wiederum fällt der Blick noch einmal mehr auf die Bausubstanz des Hauses. Ganz einfach, weil Reparaturen oder größere Sanierungsarbeiten sehr kostspielig sein können. Daher sind eine Baubeschreibung bzw. nähere Angaben zur Bauweise, zu den verwendeten Materialien, zur Wärmedämmung usw. eine wesentliche Information für potenzielle Käufer.

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Ja, gem. §16 Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie auch einen Energieausweis vorlegen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind – dazu zählen beispielsweise denkmalgeschützte Häuser. Zu den Pflichtangaben in den Immobilienanzeigen zählen beispielsweise die Art des Energieausweises, der Energiebedarf und der Energieträger für die Heizung des Gebäudes. Einen Energieausweis können Hausbesitzer relativ problemlos online oder von einem Energieberater bzw. oftmals Ihrem Schornsteinfeger erstellen lassen. Als Wohnungseigentümer können Sie den Energieausweis bei Ihrer Hausverwaltung anfordern.

Zu den Pflichtangaben in den Immobilienanzeigen zählen:

  • Ausweistyp (EnEV 2009 vs. EnEV 2014)
  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Energiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²*a)
  • Wesentlicher Energieträger (z.B. Gas, Öl oder Strom)
  • Baujahr laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse (EnEV2014)

Die letzte Angabe finden Sie lediglich auf Energieausweisen, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind. Der Grund: Mit der Einführung der EnEV 2014 wurde der Energiebedarf für eine ganz schnelle Einschätzung zusätzlich in die Effizienzklassen A+ bis H eingeteilt. Das kennen Sie vielleicht schon von Ihrem Fernsehgerät oder dem Kühlschrank.
 

Wozu brauche ich den genauen Größennachweis?

Dazu gehört neben der Grundstücksgröße vor allem auch die Wohnfläche Ihrer Immobilie. Nicht nur, weil das ein wichtiges Suchkriterium für Käufer ist, sondern weil die Wohnfläche ein Basiswert für die Wertermittlung Ihrer Immobilie ist. Eine richtige Berechnung ist das A und O – und gerade bei dem Thema treten oft Unsicherheiten auf. Gehört der Keller zur Wohnfläche? Wie wird der Balkon angerechnet? Was mache ich mit Dachschrägen im Zimmer? All das sind häufige Fragen von Eigentümern. 

Klärt mich auf - mehr zum Thema Wohnflächenberechnung

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